
Das nicht-realisierbare Vermögen (auch: Verwaltungsvermögen) ist derjenige Teil des in der Bilanz ausgewiesenen Vermögens, der entweder im Gemeingebrauch steht oder zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben benötigt wird. Beispiele: Straßen, Schulgebäude, Rathaus. Ein...
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